Durchführung und Verkauf von Drogentests während unseren Öffnungszeiten.
Keine Harntestungen zwischen 12:00 und 12:30 Uhr!
Testungsmöglichkeiten:
• Morphine
• THC
• Kokain
• Amphetamine
• Benzodiazepine
• Methamphetamine
• Buprenorphin
• Methadon
An unserer Stelle werden immunologische Schnelltests durchgeführt.
Bei dieser Gelegenheit weisen wir gerne darauf hin, dass Urintests immer auf Freiwilligkeit beruhen (Mein Urin gehört mir!). Niemand kann zur Abgabe von Urin gezwungen werden. In verschiedenen Situationen ist es jedoch ratsam den Urin untersuchen zu lassen.
Weiters ist es gut zu wissen, dass die verschiedenen konsumierten Substanzen unterschiedlich lange im Urin nachweisbar sind.
Beispiele: Vor der Aufnahme in ein Substitutionsprogramm wird festzustellen sein, ob Opioide nachweisbar sind. Während eines Substitutonsprogramms werden in der Regel, zur Feststellung von
“Beikonsum”, auch an unserer Stelle Harnproben auf verschiedene Substanzen untersucht.
Wichtig: Es gibt keine gesetzlichen Grundlagen für Urintestungen!
Nach unserem Wissensstand gibt es in Österreich keine rechtlichen Grundlagen, was die Untersuchung von Urin auf verbotene Substanzen anbelangt.
Niemand muss bei der Polizei oder im Zusammenhang von Verkehrskontrollen Urin abgeben. Einerseits weil niemand gegen sich selbst Beweise schaffen muss (Europäische Menschenrechtkonvention, Strafprozessordnung), andererseits niemand solange festgehalten werden darf bis er oder sie pinkeln kann – das wäre Freiheitsberaubung!
Zusätzlich ist es so, dass es bei Urintestungen mit Schnelltests oft zu Kreuzreaktionen kommen kann.
Bei Fragen stehen wir natürlich gerne zur Verfügung!